AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.
2. Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus, weitere Anzeigen abzurufen.
4. Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Anzeigen-Verschiebung: Im Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf die nächste oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 10 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen vor Erscheinungstermin kommt einer Stornierung gleich, so dass das oben zur Anzeigen- Stornierung Gesagte gilt.
6. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %.
7. Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
9. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.
10. Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
11. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen des Magazins an den vom Verlag genannten Grafikpartner kostenfrei zu liefern. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
12. Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
13. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
14. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.
15. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
16. Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht nicht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
17. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung.
18. Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die vom Verlag anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
19. Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
20. Preisminderungsansprüche: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (oder wenn eine Auflage nicht genannt ist) die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auslage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
21. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.
22. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
23. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die umseitig angegebene Verlagsanschrift bzw. der Standort des herausgegebenen Verlagsproduktes.
Stand: 1/2015
Teilnahmebedingungen für das “Top Magazin Spieltag Tippspiel”
(Veranstalter: Viktoria Köln – Businessbereich)
1. Allgemeines
1.1. Das “Top Magazin Spieltag Tippspiel” wird vom Businessbereich der Viktoria Köln organisiert.
1.2. Die Teilnahme ist kostenlos und erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Mit der Abgabe eines Tipps erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
1.3. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren.
2. Teilnahme
2.1. Die Teilnahme erfolgt durch die Abgabe eines Tipps für das Spielergebnis der jeweils anstehenden Partie der Viktoria Köln.
2.2. Der Tipp muss bis zum Anpfiff der Partie abgegeben werden. Nachträgliche Tipps sind ungültig.
2.3. Jeder Teilnehmer darf pro Spiel nur einen Tipp abgeben. Mehrfacheinsendungen sind ungültig.
3. Wertung und Gewinnerermittlung
3.1. Für die Auswertung der Tipps gelten die offiziell anerkannten Spielergebnisse der jeweiligen Partie.
3.2. Die richtigen Tipps werden gesammelt. Aus diesen Tipps wird ein Tagessieger gezogen.
3.3. Alle richtigen Tipps werden gesammelt und nehmen an der Auslosung des Hauptpreises am letzten Heimspieltag der jeweiligen Saison teil.
4. Preise und Gewinnbenachrichtigung
4.1. Die Gewinner des Tippspiels erhalten Preise, die im Voraus festgelegt und bekanntgegeben werden (z. B. VIP-Tickets, Merchandising-Produkte, Gutscheine).
4.2. Die Gewinner werden nach Ende des Tippspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
4.3. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnermittlung ausgeschlossen.
5. Datenschutz
5.1. Für die Teilnahme am Tippspiel ist die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erforderlich (z. B. Name, Kontaktinformationen). Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Tippspiels verwendet.
5.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Tippspiels werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
6. Haftungsausschluss
6.1. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die eine rechtzeitige Teilnahme am Tippspiel verhindern.
6.2. Der Veranstalter behält sich vor, das Tippspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
7. Sonstiges
7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Tippspiel auszuschließen.
7.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 20.01.2024
Veranstalter: Viktoria Köln – Businessbereich
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Tippspiel ausschließlich geschäftlichen Zwecken dient und keinerlei Glücksspielcharakter besitzt.
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